Rechtsprechung
VG Regensburg, 04.08.2011 - RO 7 E 11.30345 |
Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration
VwGO § 123, AsylVfG § 27a, AsylVfG § 34a Abs. 2, AsylVfG § 26a Abs. 2, GG Art. 16a Abs. 2, EMRK Art. 3, VO 343/2003/EG Art. 3 Abs. 2
Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, einstweilige Anordnung, Italien, besonders schutzbedürftig, Fingerabdrücke, Somalia, Schweden, Norwegen, Schwangerschaft, Zustellung, effektiver Rechtsschutz, sichere Drittstaaten, Selbsteintritt, Ermessen, ...
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- VGH Hessen, 22.12.2010 - 6 A 2717/09
EuGH-Vorlage
Auszug aus VG Regensburg, 04.08.2011 - RO 7 E 11.30345
Nach dem zugrunde liegenden Vorschlag der Europäischen Kommission für die Vorschrift soll ein Mitgliedstaat sich aus politischen, humanitären und praktischen Erwägungen bereit erklären können, einen bei ihm gestellten Asylantrag zu prüfen, auch wenn er nach den Kriterien der Verordnung nicht für die Prüfung zuständig ist (vgl. Wiedergabe in der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22.12.2010, Az. 6 A 2717/09.A).Die Frage kann aber nicht in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes geklärt werden, zumal insoweit ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof bereits anhängig ist (vgl. Vorlagebeschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22.12.2010, Az. 6 A 2717/09.A und Veröffentlichung des Vorabentscheidungsersuchens im Amtsblatt der Europäischen Union vom 26.3.2011, Rechtssache C-4/11).
- EuGH, 29.01.2009 - C-19/08
Petrosian u.a. - Asylrecht - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Wiederaufnahme durch …
Auszug aus VG Regensburg, 04.08.2011 - RO 7 E 11.30345
Insbesondere beginnt die sechsmonatige Frist für die Überstellung nach § 20 Abs. 2 Dublin-II-VO erst ab einer negativen gerichtlichen Hauptsacheentscheidung zu laufen (vgl. EuGH, Entsch. vom 29.1.2009, Az. C-19/08), so dass die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes die spätere Rücküberstellung nicht ausschließt.